Neuer Status des Vertreters der Alterspensionierten

Die Vertreter der Alterspensionierten von Arbeitgeber und Arbeitnehmer sind bis Ende 2018 vollwertige Mitglieder im Stiftungsrat.
Die BVS ZÜRICH, BVG- und Stiftungsaufsicht des Kantons Zürich (BVS) hat bei einer Wahlreglementsüberprüfung im Januar 2017 festgestellt, dass der Status des Alterspensionierten nicht gesetzeskonform sei!

Die PKZH hatte bereits vor der Umwandlung in eine öffentlich rechtliche Stiftung einen Pensionierten Vertreter mit vollem Wahl- und Stimmrecht im Stiftungsrat. Bei der Umwandlung in eine öffentlich rechtliche Stiftung im Jahre 2003 wurde der Pensionierten Vertreter im Stiftungsrat mit vollem Wahlrecht aufgenommen.

Erst bei einer Überprüfung des Wahlreglementes im Jahr 2015 hat das BVS festgestellt, dass der Status des Pensioniertenvertreters nicht Gesetzes konform sei.


Folgende Situation wurde beanstandet:
Der Arbeitgeber (Stadt Zürich und Angeschlossene Unternehmungen) bestimmt 10 Arbeitgebervertreter im Stiftungsrat, davon muss eine Person eine Pension der PKZH beziehen.
Die Arbeitnehmer der Stadt Zürich und der angeschlossenen Unternehmer wählen 9 Versichertenvertreter.
Die Pensionsberechtigten wählen einen Vertreter der Alterpensionierten.
Durch die Bestimmung von 10 Vertretern durch den Arbeitgeber und die Wahl von 9 Stiftungsräten durch die Versicherten, ist die Parität im Stiftungsrat verletzt.


Der Stiftungsrat musste die vom BVS beanstandete Situation korrigieren.

Drei Möglichkeiten standen zur Auswahl:
  1. Der Pensionierten Vertreter der Arbeitnehmer wird durch alle Versicherten (von allen versicherten Mitarbeitern der Stadt Zürich und angeschlossenen Unternehmungen) gewählt.
  2. Der Pensionierten Vertreter von Arbeitgeber und Arbeitnehmer wird abgeschafft.
  3. Der Pensionierten Vertreter wird gewählt resp. bestimmt wie bisher. Er hat aber nur noch ein Mitsprache- und Antragsrecht, aber kein Stimmrecht mehr im Stiftungsrat.
Der Stiftungsrat hat sich am 4. Juli 2017 für die dritte Möglichkeit entschieden. Diese Regelung tritt ab der neuen Amtsperiode auf 1.1.2019 in Kraft.

Durch diese neue Voraussetzung ist eine enge Zusammenarbeit mit den anderen Stiftungsräten enorm wichtig. René Büttiker ist es gelungen, in den letzten beiden Amtsperioden mit den Vertretern von Gewerkschaften und Personalverbänden regelmässige Besprechungen durchzuführen. Nur so konnten und können auch in Zukunft die gemeinsamen Interessen der Versicherten und der Alterspensionierten im Stiftungsrat eingebracht und gemeinsam vertreten werden. Einzelkämpfer stehen im Stiftungsrat auf verlorenem Posten!

Durch diese Zusammenarbeit wird René Büttiker auch von allen im Stiftungsrat vertretenen Gewerkschaften und Personalverbänden unterstützt.
Mit der Wahl von René Büttiker in den Stiftungsrat der PKZH unterstützen sie einen erfahrenen, kompetenten und engagierten Kandidaten.