Sündenfall PKZH

Der Sündenfall der PKZH zeigt auf, wie hilflos versicherte Arbeitnehmende den Pensionskassen bei Rentenreduktionen ausgeliefert sind.

Im April 2008 hat der Stiftungsrat der PKZH bei einem Deckungsgrad von 132% beschlossen, den Tarifzins zu senken. Die damit verbundene Umwandlungssatzsenkung sollte durch Erhöhung der Altersguthaben finanziert werden. Dadurch hätten keine Rentenreduktionen sattgefunden.


In diesem Beschluss wurde folgender Vorbehalt angebracht:
Falls der Deckungsgrad unter 115% fallen würde, könnten die Altersguthaben nicht erhöht werden.

Ende 2008 war der Deckungsgrad, bedingt durch die Finanzmarktkrise derart gesunken, dass der Vorbehalt zum Thema wurde.
Bei der Umsetzung dieses Vorbehalts reduzierten sich die Renten ab 2009 resp. 2010 gegenüber der Ausgangslage Ende 2008 um 3.2% resp. 6.4%.

Diese, in der Geschichte der PKZH, erstmals durchgeführte Grundlagenanpassung ohne entsprechende Kompensation kann als “Sündenfall der PKZH” bezeichnet werden.

Ende 2008 versuchte ich trotz einem Deckungsgrad unter 115% diesen Vorbehalt durch einen Antrag an den Stiftungsrat aufzuheben. – Leider ohne Erfolg.
Der Deckungsgradverlust von ca.1,2% wäre meiner Meinung nach vertretbar gewesen und hätte die seit dem Jahr 2009 eingetretene Ungerechtigkeit verhindert.


Mein Anliegen, die Ungerechtigkeit aus den Jahren 2009 und 2010 aufzuheben, wurde bis jetzt soweit berücksichtigt, dass im Reservereglement bei Pensionserhöhungen unterschiedliche Prozentsätze in Abhängigkeit vom Pensionierungsjahr berücksichtigt werden können!
So werde ich folgende zwei Möglichkeiten weiter verfolgen:

Flexible Renten

Ausgangslage

Die PKZH ist bestrebt ihre Risikofähigkeit den Gegebenheiten anzupassen, so ist auch der Beschluss vom April 2008 zu verstehen.

Die Risiken einer Pensionskasse sind ganz verschieden und können auch unterschiedlich gewertet werden:

Diskussionsgrundlage

Der nachfolgende Vorschlag soll als Diskussionsgrundlage zu einer ausgewogeneren Risiko-Verteilung dienen:

Wenn Rentner bereit sind unter gewissen Umständen Rentenkürzungen in Kauf zu nehmen, kann eine Unterdeckung schneller behoben werden.
Mit einer solchen Massnahme würden die Rentner bei einer Unterdeckung massgeblich zur Sanierung der Kasse beitragen und die Risikofähigkeit wäre um einiges höher.

Solche Ideen wurden schon bei einigen Pensionskassen umgesetzt. So auch bei der Pensionskasse Energie.

Flexible Renten für die PKZH

Mit einem solchen Vorschlag könnte auch die Behebung der Ungerechtigkeit durch die Umwandlungssatzsenkung ab 2009 behoben werden:

So könnte man die Renten der Neurentner nach 1.1.2009 um 3.2%, resp. 6.4% für Neurentner nach 1.1.2010 erhöhen.
Gleichzeitig würden diese Rentner die Verpflichtung eingehen bei einer Unterdeckung vorübergehend bis zur Erreichung einer 100% Deckung, auf die gewährte Rentenerhöhung zu verzichten.
Solche Massnahmen können nachträglich nur durch Zustimmung der betroffenen Rentner erfolgen. Sie könnte aber von jedem Rentner individuell entschieden werden.

Mit der Wahl von René Büttiker in den Stiftungsrat der PKZH unterstützen sie einen erfahrenen, kompetenten und engagierten Kandidaten.